Garantie & Haftung
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Darüber hinaus wird - soweit gesetzlich zulässig - keine zusätzliche Garantie zugesagt.
Software-Status
Alle Apps außer evcc befinden sich in Erprobung. Für diese Apps wird keine Gewährleistung übernommen; ein Anspruch auf fehlerfreien Betrieb oder dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht. Der Funktionsumfang kann sich ändern, und Apps können wieder entfernt werden.
Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, gilt:
- Die Nutzung des Geräts und der Software erfolgt auf eigenes Risiko.
- Der Betreiber/Installateur ist dafür verantwortlich, die Eignung für den konkreten Anwendungsfall zu prüfen und vor der Integration ausreichend zu testen.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Produktionsausfall ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
- Für Schäden, die durch unsachgemäße Einbindung in fremde Netzwerke, fehlende Netzwerksegmentierung oder fehlende Schutzmaßnahmen entstehen, wird - soweit gesetzlich zulässig - keine Haftung übernommen.
- Für Schäden durch Fehlbedienung, falsche Parametrierung, ungeeignete Versorgung, falsche Verdrahtung, blockierte Lüftung, nicht freigegebene Änderungen oder Betrieb außerhalb der dokumentierten Einsatzbedingungen wird - soweit gesetzlich zulässig - keine Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Dritt-Hardware und Fremdanlagen
eHive One kann mit Dritt-Hardware, bauseitigen Anlagen und externen Diensten verbunden werden. Dazu können z. B. Netzteile, Zähler, Wallboxen, Wechselrichter, Netzwerkkomponenten, Relais, Sensoren, Gateways, Speicher, USB-Geräte, Gebäudeautomation oder Cloud-/API-Dienste gehören.
Für Dritt-Hardware, Fremdanlagen und externe Dienste gilt:
- Es wird keine Gewährleistung für Funktion, Qualität, Verfügbarkeit, Sicherheit oder die Einhaltung von Normen durch Dritt-Hardware übernommen.
- Kompatibilität mit Dritt-Hardware gilt nur dann als zugesichert, wenn sie ausdrücklich schriftlich für den konkreten Einsatzfall bestätigt wurde.
- Schäden an oder durch Dritt-Hardware, Fremdanlagen, externe Dienste oder bauseitige Installationen liegen - soweit gesetzlich zulässig - außerhalb unserer Gewährleistung und Haftung.
- Herstellerangaben, Datenblätter, Installationsanleitungen, Normen und Schutzkonzepte der Dritt-Hardware müssen vom Inbetriebnehmer beachtet und geprüft werden.
Verantwortung von Inbetriebnehmer und Betreiber
Der Inbetriebnehmer bzw. Betreiber haftet vollumfänglich für den von ihm gewählten Einsatzzweck, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Vor produktivem Betrieb muss er insbesondere prüfen und dokumentieren:
- Eignung des eHive One für den konkreten Einsatzort und Zweck.
- Funktion des Gesamtsystems einschließlich Dritt-Hardware, Netzwerk, Sensorik, Aktorik, Datenquellen und angeschlossenen Anlagen.
- Einhaltung aller einschlägigen Normen, Vorschriften, Herstellervorgaben und Betreiberanforderungen.
- Korrekte Montage, Verdrahtung, Absicherung, Versorgungsspannung, Belüftung und Umgebungstemperatur.
- Korrekte Parametrierung, Benutzerrechte, Passwörter, Firewall-Regeln, Remote-Zugriffe und Backups.
- Verhalten bei Fehlern, Ausfall, Neustart, Update, Netzwerkunterbrechung und Wartung.
Die Inbetriebnahme muss vor Übergabe an den Betreiber durch geeignete Funktions-, Sicherheits- und Plausibilitätstests abgeschlossen werden. Der Produktivbetrieb ohne ausreichende Prüfung erfolgt auf Risiko des Inbetriebnehmers bzw. Betreibers.
Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsfälle, insbesondere:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- zwingende Haftung nach Produkthaftungsrecht
Kritische Infrastruktur und Firewall
Beim Einsatz in kritischer Infrastruktur, produktiven Unternehmensnetzen, Energieanlagen, Gebäudeautomation oder anderen sicherheitsrelevanten Umgebungen muss eHive One immer durch geeignete Netzwerkmaßnahmen abgesichert werden.
Verbindliche Vorgaben:
- Zwischen eHive One und kritischer Infrastruktur muss eine Firewall bzw. eine gleichwertige Netzwerksegmentierung eingesetzt werden.
- Die Einbindung muss vor Inbetriebnahme mit der zuständigen IT-/OT-Administration bzw. dem Betreiber der Anlage abgestimmt werden.
- Freigaben, Ports, Remote-Zugriffe, VLANs, Routing und Firewall-Regeln müssen dokumentiert und auf das notwendige Minimum beschränkt werden.
- Remote-Zugriffe dürfen nur zeitlich und sachlich begrenzt aktiviert werden.
- Der Betreiber ist für die Bewertung verantwortlich, ob der konkrete Einsatzort besondere Schutzmaßnahmen oder zusätzliche Freigaben erfordert.
Für Schäden durch Einsatz in kritischer Infrastruktur ohne geeignete Firewall, ohne ausreichende Netzwerksegmentierung oder ohne Abstimmung mit der zuständigen Administration wird - soweit gesetzlich zulässig - keine Gewährleistung oder Haftung übernommen.
Bei Fragen zur sicheren Einbindung, Firewall-Regeln oder Netztrennung unterstützen wir gerne.
Remote-Zugriff
Wenn Remote-Zugriff (Tunnel) aktiviert wird, liegt die Verantwortung für Freigaben, Zugriffsschutz und die sichere Weitergabe von Links/QR-Codes beim Betreiber.